Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichern, wenn sie arbeitslos werden und Hartz IV beziehen müssen. Das sagten Sprecher des GKV-Spitzenverbandes und des AOK-Bundesverbandes auf Anfrage von Banktip.de.
Damit sind freiwillig gesetzlich Versicherte bei Arbeitslosigkeit deutlich günstiger versichert als Selbstständige, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Diese müssen ihre Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Empfänger von Hartz IV bekommen ihre Krankenversicherung nur in der Höhe des Betrages ersetzt, der bei einer Pflichtversicherung in der GKV anfiele. Privatversicherte müssen also einen Teil ihrer Krankenversicherung aus dem Grundsicherungsbetrag bezahlen. Sozialverbände fordern, dass auch PKV-Versicherte ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlt bekommen sollten.
Anlass für die Anfrage bei den Krankenkassenverbänden war die Frage einer Nutzerin von Banktip.de.
Foto: © Claudia Hautumm/PIXELIO

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